Was bleibt am Monatsende für diejenigen übrig, die täglich für die Gesundheit unserer Jüngsten sorgen? Wer sich über das Kinder- und Jugendarzt Gehalt informiert, stößt schnell auf zwei völlig unterschiedliche Welten: das fest geregelte Tarifsystem der Kinderkliniken und die unternehmerische Freiheit in der eigenen Kinderarztpraxis. Nach dem langen Medizinstudium und der anschließenden Facharztweiterbildung in der Pädiatrie starten Assistenzärztinnen und Assistenzärzte bereits mit rund 5.722 € bis 5.793 € in den Beruf. Mit dem Facharzttitel klettert das Grundgehalt im Krankenhaus auf 7.552 € bis über 9.800 €, während Oberärztinnen und Oberärzte sowie Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber noch einmal deutlich darüber liegen.
Alle genannten Beträge in diesem Artikel verstehen sich als Bruttomonatsgehälter bei einer Vollzeitbeschäftigung (in der Regel 40 Wochenstunden), gerundet auf volle Euro. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste kommen im Klinikalltag noch obendrauf und erhöhen das tatsächliche Einkommen spürbar.
Auf einen Blick: Kinder- und Jugendarzt Gehalt 2026
Für eine schnelle Orientierung zeigt die folgende Übersicht die zentralen Einkommenswerte in der Kinder- und Jugendmedizin, basierend auf den Tarifverträgen des Marburger Bundes, den Daten im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit sowie der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Position | Monatsgehalt | Quelle |
|---|
Assistenzarzt (Weiterbildung) | 5.722 – 7.436 € | TV-Ärzte (VKA / TdL) |
Facharzt (Klinik / Praxis) | 7.552 – 9.699 € | TV-Ärzte (VKA / TdL) |
Oberarzt (Pädiatrie) | 9.460 – 12.712 € | TV-Ärzte (VKA / TdL) |
Eigene Praxis (Reinertrag) | ca. 18.000 – 20.250 € | Destatis (Anteil je Inhaber) |
Laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) für Ärztinnen und Ärzte bundesweit bei 7.450 €, wobei Fachärztinnen und Fachärzte die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung regelmäßig überschreiten und daher im oberen Quartil bei über 8.050 € liegen.
Prognose und Tarifentwicklung für 2026
Für angestellte Pädiaterinnen und Pädiater ist 2026 ein Jahr spürbarer Tariferhöhungen. An den kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) greift zum 1. Juni 2026 die nächste fest vereinbarte Erhöhungsstufe von 2,0 Prozent, nachdem die Gehälter bereits im August 2025 angehoben wurden. Zudem wurden im VKA-Bereich die Zuschläge für Nacht- und Samstagsarbeit auf 20 Prozent angeglichen. Da der Marburger Bund die Entgelttabelle fristgerecht zum 31. Dezember 2026 gekündigt hat, stehen Anfang 2027 bereits die nächsten Tarifverhandlungen an.
Noch deutlicher fällt das Plus an den Universitätskliniken aus: Im Geltungsbereich des TV-Ärzte (TdL) steigen die Tabellenentgelte rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,95 Prozent bei einer einheitlichen 40-Stunden-Woche. Eine weitere Steigerung um 2,45 Prozent ist bereits verbindlich für den 1. September 2027 terminiert. Im ambulanten Bereich bleibt die Entwicklung dagegen politisch umkämpft: Zwar hat die Aufhebung der Budgetierung pädiatrischer Leistungen die Honorare stabilisiert, doch steigende Praxiskosten für Personal und Verwaltung dämpfen den wirtschaftlichen Zuwachs vieler Niederlassungen.
Faktoren, die das Gehalt in der Kinder- und Jugendmedizin beeinflussen
Warum verdient ein Kinderarzt in einer großen Städtischen Klinik anders als seine Kollegin im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) nebenan? Das Einkommen in der Pädiatrie folgt klaren strukturellen Regeln. Vier Faktoren geben dabei den Ausschlag.
Berufserfahrung und Karrierestufe
Im Krankenhaus ist Ihre Karrierestufe direkt an Ihre Berufsjahre gekoppelt. Wer nach dem Studium die mindestens fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin beginnt, startet als Assistenzärztin oder Assistenzarzt in der Entgeltgruppe Ä1 (Stufe 1). Mit jedem absolvierten Weiterbildungsjahr rücken Sie automatisch eine Stufe vor.
Den größten Gehaltssprung erleben Sie mit der bestandenen Facharztprüfung. Ab diesem Moment wechseln Sie in die Entgeltgruppe Ä2, in der die Stufenabstände größer werden und die Tarifgehälter bis zum 13. Facharztjahr kontinuierlich ansteigen. Wer anschließend medizinische und organisatorische Leitungsverantwortung als Oberärztin oder Oberarzt (Ä3) oder als ständige Vertretung der Chefärztin beziehungsweise des Chefarztes (Ä4) übernimmt, erreicht fünfstellige Monatsgehälter allein über das Grundentgelt. Chefärztinnen und Chefärzte verhandeln ihre Verträge außertariflich; inklusive Boni und Privatliquidationen sind hier Jahresgehälter zwischen 180.000 € und über 300.000 € üblich.
Karrierestufe | Erfahrung | Monatsgehalt (VKA) | Monatsgehalt (TdL) |
|---|
Assistenzarzt (Ä1) | 1. Jahr | 5.722 € | 5.793 € |
Assistenzarzt (Ä1) | 5. Jahr | 7.158 € | 7.247 € |
Facharzt (Ä2) | 1. Jahr | 7.552 € | 7.646 € |
Facharzt (Ä2) | 7. Jahr | 8.741 € | 8.850 € |
Facharzt (Ä2) | ab 13. Jahr | 9.699 € | 9.577 € |
Oberarzt (Ä3) | 1. bis 7. Jahr | 9.460 – 10.811 € | 9.577 – 10.945 € |
Leitender Oberarzt (Ä4) | ab 1. Jahr | 11.128 – 11.923 € | 11.265 – 12.712 € |
Arbeitgeber und Tarif: Klinik, Öffentlicher Dienst oder eigene Praxis?
Etwa die Hälfte aller Kinder- und Jugendärztinnen sowie Kinder- und Jugendärzte in Deutschland arbeitet im stationären Bereich, die andere Hälfte sichert die ambulante Grundversorgung in Praxen und MVZ. Wo Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben – oder ob Sie selbst Praxisinhaberin oder Praxisinhaber werden –, verändert Ihre Gehaltsabrechnung grundlegend.
Kommunale und universitäre Kliniken: Hier gelten die Flächentarifverträge TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte (TdL). Universitätskliniken zahlen in den ersten Berufsjahren leicht höhere Grundgehälter, verlangen dafür aber oft ein zusätzliches Engagement in Forschung und Lehre.
Kirchliche und private Krankenhausträger: Konfessionelle Träger (wie Caritas oder Diakonie) nutzen eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die sich eng an den VKA-Tabellen orientieren. Private Klinikkonzerne wie Helios, Asklepios oder Sana haben eigene Haustarifverträge mit dem Marburger Bund abgeschlossen, die beim Grundgehalt oft auf Augenhöhe mit den Unikliniken liegen.
Angestellte in Praxis, MVZ oder Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ): Im ambulanten Sektor gibt es keine allgemeinverbindliche Tarifbindung für Ärztinnen und Ärzte. Dennoch orientieren sich Praxisinhaberinnen und MVZ-Betreiber bei der Gehaltsverhandlung fast immer am TV-Ärzte. Da in der Praxis keine nächtlichen Bereitschaftsdienste auf der Station anfallen, fällt das Gesamtbrutto manchmal etwas geringer aus als im Schichtbetrieb der Klinik – bei deutlich familienfreundlicheren Arbeitszeiten.
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD): Kinder- und Jugendärzte in Gesundheitsämtern (etwa im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst für Schuleingangsuntersuchungen) werden meist nach TVöD oder TV-L (Entgeltgruppe 14 oder 15) oder bei Verbeamtung nach der Besoldungsgruppe A14 bis A15 vergütet. Das Grundgehalt liegt hier oft unter dem Kliniktarif, wird aber häufig durch spezielle Fachkräftezulagen aufgestockt.
Niederlassung in eigener Kinderarztpraxis: Wer eine eigene Praxis führt, erhält kein Festgehalt, sondern erwirtschaftet einen Praxisüberschuss. Laut der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes erzielen Praxen der Kinder- und Jugendmedizin im Schnitt 626.000 € Einnahmen pro Jahr. Nach Abzug aller Praxiskosten für Personal, Miete und Geräte verbleibt ein durchschnittlicher Reinertrag von 292.000 € je Praxis (Median: 243.000 €). Heruntergerechnet auf die einzelnen Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber entspricht das rund 216.000 € im Jahr oder 18.000 € im Monat. Wichtig zur Einordnung: Vom Reinertrag gehen noch die Beiträge für das ärztliche Versorgungswerk, die eigene Krankenversicherung sowie die Einkommensteuer ab.
Gerade in den Praxen hängt das wirtschaftliche Ergebnis stark von gesundheitspolitischen Entscheidungen zur Vergütung ab. Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ), macht im Zusammenhang mit Debatten über Kassenfinanzen und Honorarbudgets deutlich, unter welchem Druck die Niedergelassenen stehen:
Eine solche Forderung zeigt deutlich, dass die Krankenkassen offenbar immer noch nicht begriffen haben, was es für Kinder- und Jugendarztpraxen all die Jahre bedeutet hat, als der hohe tatsächliche Arbeitsaufwand nur teilweise finanziell vergütet wurde. Die ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen wurde so aufs Spiel gesetzt.
— Dr. med. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, Pressemitteilung des BVKJ e.V., 2025
Regionale Unterschiede
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte an Kliniken spielt das Bundesland beim Grundgehalt kaum eine Rolle: Die Tarifwerke TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte (TdL) gelten bundesweit einheitlich in Ost und West. Ein Assistenzarzt in Leipzig erhält nach Tarif exakt dasselbe Tabellenentgelt wie eine Assistenzärztin in München oder Hamburg.
Trotzdem zeigen sich in der Praxis regionale Gehaltsunterschiede, vor allem außerhalb des strengen Tarifkorsetts:
Privatanteil in der Niederlassung: In wirtschaftsstarken Ballungsräumen wie München, Stuttgart, Frankfurt am Main oder dem Hamburger Umland ist der Anteil privat versicherter Kinder deutlich höher. Da Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) besser honoriert werden als über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Kassen, erzielen Praxen dort oft überdurchschnittliche Reinerträge.
Zulagen in ländlichen Regionen: In strukturschwachen Gegenden – etwa in Teilen Ostdeutschlands, im ländlichen Bayern oder in Rheinland-Pfalz – suchen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und kleinere Kinderkliniken händeringend nach Nachwuchs. Wer sich dort niederlässt oder eine Oberarztstelle antritt, profitiert häufig von Strukturfonds-Zuschüssen der KVen (oft bis zu 60.000 € Fördergeld bei Praxisübernahme), Umsatzgarantien oder außertariflichen Halteprämien der Kliniken.
Spezialisierungen in der Pädiatrie und der Weg dorthin
Die Kinder- und Jugendmedizin ist kein einzelnes Organfach, sondern umfasst die gesamte innere Medizin, Neurologie und Entwicklungsmedizin vom Frühgeborenen bis zum jungen Erwachsenen. Entsprechend vielfältig sind die Schwerpunktweiterbildungen und Zusatzweiterbildungen, die in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern sowie der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer geregelt sind.
Um eine Schwerpunktbezeichnung zu erlangen, absolvieren Sie nach der fünfjährigen Facharztausbildung weitere 24 bis 36 Monate Weiterbildung an einem zugelassenen Zentrum (wobei bis zu zwölf Monate bereits während der regulären Facharztzeit angerechnet werden können). Finanzielle Vorteile bringt das auf zwei Wegen: Im Krankenhaus ist ein hochspezialisierter Schwerpunkt fast immer die Eintrittskarte für eine Oberarztstelle (Ä3/Ä4) oder eine spätere Chefarztposition. In der Niederlassung ermöglichen Schwerpunkte wie Kinderkardiologie oder Kinderpneumologie spezielle diagnostische Abrechnungsziffern, die das Praxishonorar spürbar anheben.
Spezialisierung | Weiterbildungsdauer | Typisches Monatsgehalt |
|---|
Neonatologie | 24 – 36 Monate | 9.500 – 13.500 € |
Kinder- und Jugend-Kardiologie | 24 – 36 Monate | 9.400 – 13.000 € |
Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie | 24 – 36 Monate | 9.400 – 12.800 € |
Neuropädiatrie | 24 – 36 Monate | 9.000 – 12.500 € |
Kinder- und Jugend-Pneumologie | 24 – 36 Monate | 8.800 – 12.000 € |
Pädiatrische Intensivmedizin (Zusatz) | 18 – 24 Monate | 9.200 – 13.000 € |
Neonatologie: Die Versorgung von extremen Frühgeborenen und kranken Neugeborenen in Perinatalzentren (Level 1 und 2) gehört zu den verantwortungsvollsten Aufgaben der Pädiatrie. Wegen der hohen Dienstbelastung im Schicht- und Bereitschaftsdienst sowie der engen Anbindung an Oberarztpositionen liegen die Gesamtvergütungen hier an der Spitze des Fachgebiets.
Kinder- und Jugend-Kardiologie: Ob komplexe Herzfehler im Herzzentrum oder Ultraschalldiagnostik in der Schwerpunktpraxis – Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen sind extrem gefragt. In spezialisierten Praxen sorgt die apparative Diagnostik (Echokardiografie, EKG) für überdurchschnittliche Umsätze.
Neuropädiatrie: Spezialistinnen und Spezialisten für das kindliche Nervensystem behandeln Epilepsien, Bewegungsstörungen und Entwicklungsverzögerungen. Sie übernehmen häufig die ärztliche Leitung von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder großen Klinikambulanzen, was meist mit Verträgen auf dem Niveau leitender Oberärzte vergütet wird.
Zusatzweiterbildungen für die Praxis: Auch kürzere Zusatzqualifikationen wie Allergologie, Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie oder Kinder- und Jugend-Rheumatologie zahlen sich aus. Sie erlauben es niedergelassenen Pädiaterinnen und Pädiatern, neben der allgemeinen Grundversorgung ein überregionales Überweisungsprofil aufzubauen.
Wie können Sie Ihr Gehalt als Kinder- und Jugendarzt erhöhen?
Auch wenn Tarifverträge und Kassenhonorare einen festen Rahmen vorgeben, haben Sie als Pädiaterin oder Pädiater erheblichen Gestaltungsspielraum bei Ihrem Einkommen. Die wirksamsten Hebel setzen an Ihrer Qualifikation und Ihrer Arbeitsform an:
Außertarifliche Zulagen verhandeln: Angesichts des spürbaren Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendmedizin sind viele Kliniken bereit, Fach- und Oberärztinnen über die reguläre Erfahrungsstufe hinaus einzustufen. Verhandeln Sie beim Jobwechsel direkt über eine höhere Einstiegsstufe, ein festes Fortbildungsbudget oder eine Beteiligung an den Einnahmen der Privatambulanz (Poolbeteiligung).
Gemeinschaftspraxis (BAG) statt Einzelkämpfertum: Wenn Sie den Schritt in die Niederlassung planen, ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) wirtschaftlich oft lukrativer als die Einzelpraxis. Sie teilen sich die hohen Fixkosten für Praxisräume, Ultraschallgeräte und Personal, können längere Sprechzeiten anbieten und durch unterschiedliche Zusatzqualifikationen (z. B. Pneumologie und Allergologie) das Abrechnungsspektrum erweitern.
Honorararzttätigkeit und Praxisvertretungen: Wer zeitlich flexibel ist, kann als Vertretungsärztin oder Honorararzt in Kinderkliniken oder Praxen einspringen. Die Stundensätze für Fachärztinnen und Fachärzte in der pädiatrischen Vertretung liegen je nach Dringlichkeit und Dienstzeit (Tagdienst vs. Vordergrund- oder Hintergrunddienst) meist zwischen 90 € und 140 €.
Selektivverträge und Vorsorgeprogramme nutzen: In der eigenen Praxis lohnt sich ein genauer Blick auf die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen und des BVKJ mit einzelnen Krankenkassen (Hausarztzentrierte Versorgung / Pädiaterzentrierte Versorgung). Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie die U10, U11 sowie die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 werden über solche Verträge außerhalb des regulären Budgets oft deutlich besser honoriert.
Aufgaben, Weiterbildung und Zukunftsaussichten
Der Arbeitsalltag in der Jugendmedizin und Kinderheilkunde unterscheidet sich stark von der Erwachsenenmedizin: Sie behandeln nicht nur junge Patientinnen und Patienten vom ersten Lebenstag bis zum 18. Geburtstag, sondern beziehen immer auch die Eltern und das familiäre Umfeld in die Diagnose und Therapie ein. Vom Vorsorge-Screening (U-Untersuchungen) und Impfberatungen über akute Infektionskrankheiten bis hin zur Begleitung chronisch kranker Jugendlicher erfordert der Beruf enormes medizinisches Wissen und hohe kommunikative Ruhe.
Der Weg dorthin führt über das gut sechsjährige Studium der Humanmedizin bis zur Approbation. Anschließend folgt die 60-monatige Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, von der bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich (also in einer Kinderarztpraxis) absolviert werden können. Informationen zu den detaillierten Weiterbildungsinhalten bietet das BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Die beruflichen Zukunftsaussichten für 2026 und die kommenden Jahre sind hervorragend. Da in den nächsten Jahren ein großer Teil der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in den Ruhestand geht und gleichzeitig in den Kliniken vielerorts Oberarzt- und Facharztstellen unbesetzt bleiben, befinden sich Bewerberinnen und Bewerber in einer exzellenten Verhandlungsposition. Ob Teilzeitmodell für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gezielte Förderung von Schwerpunktweiterbildungen oder attraktive Konditionen bei der Praxisübernahme: Qualifizierte Pädiaterinnen und Pädiater können heute vielerorts die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit aktiv mitbestimmen.
Quellen und Datengrundlage
Alle Gehaltsangaben und Einschätzungen in diesem Artikel stützen sich auf öffentlich zugängliche, verifizierte Primärquellen des deutschen Gesundheitswesens:
Tarifverträge für Kliniken: Aktuelle Entgelttabellen des Marburger Bundes für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA, Stand Juni 2026) und Universitätskliniken der Länder (TV-Ärzte TdL, Stand April 2026).
Amtliche Gehaltsstatistik: Daten für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ärztinnen und Ärzte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Praxiseinkommen und Niederlassung: Kostenstrukturstatistik bei Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sowie Erhebungen des Zi-Praxis-Panels (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung).
Berufsverbände und Kammern: Weiterbildungsordnungen der Bundesärztekammer sowie Stellungnahmen des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte e.V. (BVKJ).